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Man braucht wenig Einfühlungsvermögen, um zu spüren, dass hier eine Industrie in großen Schwierigkeiten steckt. Seit dem Aufkommen des Internet werden die etablierten Strukturen zur Herstellung und Verbreitung von Musik (die ihrerseits erst im 20. Jahrhundert entstanden sind) zunehmend infrage gestellt.
Mit Einführung der Compact Disc in den achtziger Jahren war Musik zu einem digitalen Medium geworden, aber die Übertragung solcher Musik-Daten über Computer-Netzwerke war noch bis in die späten neunziger Jahre hinein praktisch unmöglich: Die Datenmenge einer typischen Audio-CD, etwa 600 Megabyte, ließ sich nicht sinnvoll über eine Modem-Verbindung übertragen und fand auch keinen Platz auf einer gängigen Computer-Festplatte. Das änderte sich rapide durch die Einführung und Verbreitung des MP3-Verfahrens, einer Technik, die Audio-Daten durch einen psychoakustischen Trick extrem komprimieren kann — etwa ein Zehntel der ursprünglichen Größe lässt sich erreichen, ohne dass das menschliche Gehirn eine deutliche Qualitätsminderung wahrnimmt. Das MP3-Verfahren, das heute weitgehend synonym für alle Arten digital komprimierter Musik genannt wird, ist dabei keineswegs die einzige Möglichkeit. Manche Programmierer meiden dieses Format auch, da es nicht frei ist, sondern von der deutschen Fraunhofer-Gesellschaft patentiert. Ein ähnliches, aber freies Verfahren ist beispielsweise das Format Ogg Vorbis, das in Hörvergleichstests gegenüber MP3 in der Regel besser abschneidet, aber sich im Markt kaum durchsetzen konnte.
Mit diesen Verfahren wurde es möglich, Musik in akzeptabler Qualität über die neuen Computernetze zu übertragen. Was zunächst nur wie eine technische Neuerung unter vielen aussah, wurde über Nacht zu einer Bedrohung für die Medienkonzerne, als der 17-jährige Programmierer Shawn Fanning im Sommer 1999 die Tauschbörse Napster einrichtete. Angemeldete Benutzer konnten durch Napster »sehen«, welche MP3-Dateien die anderen Benutzer auf ihren Festplatten hatten, und auf Wunsch jede beliebige davon direkt vom Rechner des anderen Benutzers herunterladen. Napster war damit das erste Peer-to-Peer Filesharing System (auch als P2P bezeichnet), also ein System, das gleichberechtigte, private Benutzer zusammenbringt, aber selber keinerlei Daten kopiert oder anbietet.
Die Mächtigkeit dieser Technik zeigte sich fast augenblicklich, als ein unveröffentlichtes Demo der Band Metallica in das Napster-Netzwerk gelangte, sofort weltweit verbreitet wurde und in der Folge von einigen amerikanischen Radiosendern gespielt wurde. Ähnliches geschah kurze Zeit später mit einer noch unveröffentlichten Single von Madonna.
Im Zeitalter analoger Tonaufnahmen und physischer Tonträger hatten sich die Medienkonzerne nach kurzem Kampf damit abgefunden, dass ihre Kunden sich zu Hause Kopien von Schallplatten machten oder sie an Freunde weitergaben. Das Kopieren zum nicht-kommerziellen, persönlichen Gebrauch wurde entweder stillschweigend geduldet oder sogar ausdrücklich von der Strafverfolgung ausgenommen (z.B. im amerikanischen Audio Home Recording Act, 1992). Über entsprechende Umlagen, zum Beispiel im Rahmen der deutschen GEMA, wurden die durch das private Kopieren entgangenen Einnahmen summarisch kompensiert. Die eigentlichen Gegner der Medienkonzerne waren die professionellen Raubkopierer, die Kopien in großer Auflage herstellten und in direkte, kommerzielle Konkurrenz zum eigentlichen Produkt traten. Eine Tauschbörse wie Napster stellte diese Rechnung jedoch auf den Kopf: Plötzlich war das private, nicht-kommerzielle Kopieren den Vertriebswegen der Konzerne mehr als ebenbürtig. Eben Moglen, Rechtsprofessor an der Columbia Law School in New York und Rechtsberater der Free Software Foundation, bringt es auf den Punkt: »Es ist der Industrie nicht möglich, Musik besser zu vertreiben, als Zwölfjährige das können.«[32]
Die Medienkonzerne gingen mit aller Härte gegen Napster vor und erreichten, dass der Dienst eingestellt werden musste. Der Geist allerdings war aus der Flasche. In rascher Folge entstand eine neue Generation von Peer-to-Peer-Systemen, bei denen es keinen zentralen Server mehr gab wie noch bei Napster, sondern ausschließlich gleichberechtigte peers — mit der Folge, dass es auch keine einzelne Instanz oder Firma mehr gab, die von der Musikindustrie hätte verklagt werden können.
Zu diesen Systemen der zweiten Generation gehört das Gnutella-Protokoll, das von Programmierern der Firma Nullsoft bereits im Jahr 2000 entwickelt worden war. (Das »GNU« im Namen war eine Referenz an das GNU-Projekt, aber es bestand keine offizielle Verbindung.) Nullsoft war zu dieser Zeit gerade vom Online-Giganten AOL gekauft worden, und die neue Geschäftsleitung stoppte das Projekt wegen rechtlicher Bedenken noch vor der Veröffentlichung. Lediglich eine Testversion der Software, die keinen Quelltext enthielt, hatte man einige Tage lang herunterladen können — das allerdings war genug gewesen, um die Idee hinreichend in der Szene zu verbreiten. Programmierer fanden durch reverse-engineering des Nullsoft-Programms heraus, wie das Protokoll arbeitete, bauten die Software nach und entwickelten sie unabhängig weiter. Zahlreiche Client-Programme (also Software, die der Benutzer auf seinem eigenen Rechner braucht, um auf das Gnutella-Netzwerk zuzugreifen) entstanden unter den Namen LimeWire, BearShare, Gnucleus usw. Zum Teil handelt es sich dabei um Freie Software, zum Teil auch um proprietäre Produkte einzelner Firmen. Andere, vergleichbare Peer-to-Peer-Netze sind FastTrack (mit den Clients KaZaA und Grokster) sowie eDonkey2000.
Ihre Popularität ist groß. Mehrere Millionen Benutzer sind rund um die Uhr in den verschiedenen Netzen aktiv (bei eDonkey2000, dem derzeitigen Spitzenreiter, sind es nach einer Statistik vom Sommer 2004 drei bis vier Millionen Benutzer, Gnutella kommt auf etwa eine halbe Million gleichzeitiger Nutzer). Sie haben Zugriff auf tausende von Titeln. Besonders die Massenware der Top 40 Charts ist fast augenblicklich verfügbar: Kein Stück, das man nicht innerhalb weniger Minuten gefunden und auf den eigenen Rechner heruntergeladen hätte. Aber auch Anspruchsvolleres muss man nicht lange suchen.
Die Musikindustrie argumentiert, dass die freien Tauschbörsen vor allem die Künstler schädigen — siehe den einleitend zitierten Hinweis auf der CD-Verpackung. Kritiker halten dagegen, dass das so nicht stimmt: Nach den gängigen Verträgen bekommt ein Künstler vom Ladenpreis einer CD nämlich nur um die fünf Prozent. Vom Rest wird, so erklären die Konzerne, die Produktion, die Vervielfältigung, der Vertrieb und das Marketing finanziert. Doch manche sehen das anders. In einem geharnischten Essay rechnet die Rocksängerin Courtney Love vor, wie sich der Deal aus der Sicht einer hypothetischen Band darstellt, die ihr erstes Album veröffentlicht, einen Chart-Hit landet und anschließend auf Welttournee geht. Am Ende der Tour ist die Band bei einer schwarzen Null angekommen — der Konzern aber hat sieben Millionen Dollar an den Musikern verdient. »Was ist Piraterie?«, fragt Courtney Love. »Piraterie bedeutet, das Werk eines Künstlers zu stehlen, ohne auf die Idee zu kommen, dafür zu bezahlen. Ich rede hier nicht von Napster-Software. Ich rede von den Verträgen der großen Labels.«[33]
Ähnlich sieht es John Buckman, Gründer des Internet-Labels Magnatune: »Die Plattenfirmen sperren ihre Künstler in Vereinbarungen, die sie für ein Jahrzehnt oder mehr binden. Läuft das Geschäft nicht wie gewünscht, dann stellen die Firmen die Alben nicht mehr her, halten die Künstler aber weiterhin unter Vertrag und zwingen sie damit, Jahr für Jahr neue Alben zu produzieren. Am Ende schulden oft sogar sehr erfolgreiche Künstler ihrer Plattenfirma Geld.«[34]
Zwar ist es richtig, dass manche Künstler in diesem System zu Millionären werden. Verglichen damit, wie viele talentierte Musiker es insgesamt gibt, sind das jedoch nur sehr wenige. Die allermeisten Musiker können in diesem System nicht einmal hoffen, mit der Musik auch nur ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Krise der Musikindustrie besteht jedoch nicht darin, dass infrage gestellt würde, ob sie ihre kulturelle Aufgabe angemessen erfüllt — die Krise besteht darin, dass diese Industrie ihrer technischen Funktion nach im Begriff ist, überflüssig zu werden. Die Peer-to-Peer-Netzwerke zeigen, dass Musik ganz ohne physische Tonträger fast augenblicklich rund um den Globus verbreitet werden kann, und das zu vernachlässigbaren Kosten. Gleichzeitig wird die Produktion der Musik durch Fortschritte in der Aufnahmetechnik immer erschwinglicher — man braucht nicht mehr zwingend ein großes Label und hunderttausende von Dollars, um ein radiotaugliches Musikstück aufzunehmen. Auch die Gesetze und Mechanismen des Marketing werden durch das Internet neu definiert.
Und so machen sich manche bereits auf die Suche nach neuen Wegen. Das Label Magnatune bietet beispielsweise alle verlegten Künstler grundsätzlich als kostenlosen MP3-Stream an, ausgehend von der Überlegung, dass die Musik die beste Werbung für sich selbst ist.[35] Gefällt dem Kunden ein Album, kann er es für 5 bis 18 Dollar komplett herunterladen — den genauen Preis bestimmt der Kunde selbst. Ob die Kunden auch tatsächlich kaufen (und nicht etwa den kostenlosen MP3-Stream auf die eigene Festplatte umlenken), bleibt Vertrauenssache. Die Rechnung scheint aufzugehen, wohl nicht zuletzt deshalb, weil Magnatune damit wirbt, dass der Künstler von jedem Verkauf garantiert fünfzig Prozent bekommt.
Manche Bands versuchen es auch ganz auf eigene Faust. Im Herbst 2005 veröffentlichten Harvey Danger aus Seattle ihr neues Album vollständig zum kostenlosen Download auf dem eigenen Website. »Bitte bedient euch«, schrieb die Band dazu. »Wenn's euch gefällt, gebt's an eure Freunde weiter.« Parallel konnte man eine konventionelle CD bestellen, aufwändig gestaltet und mit einer besonderen Bonus-Disc versehen, die es nicht im Internet gab. Die Band hoffte, dass die zusätzliche Publicity über das Internet letzten Endes auch die CD-Verkäufe, besonders an enthusiastische Fans, ankurbeln würde. Nach den ersten Monaten zog die Band im Frühjahr 2006 eine positive Bilanz. Das Album war inzwischen 125.000-mal heruntergeladen worden und von der CD-Ausgabe waren 3.400 Exemplare verkauft.[36] Dass insgesamt also doch nur recht wenig CDs verkauft wurden, erklärte sich die Band unter anderem damit, dass sie über fast keine Infrastruktur verfügte, um die CD auch konventionell in den Geschäften anzubieten, sondern alles auf eigene Faust über das Internet abwickelte. Tatsächlich aber sei die Auflage der CD nur einer von vielen Faktoren in der Popularität der Band.
Gerade für unbekannte Musiker bietet das Internet völlig neue Möglichkeiten, ihre Hörer zu finden. Dienste wie last.fm und Pandora analysieren auf Wunsch das Hörverhalten ihrer Benutzer und schlagen ihnen per Ähnlichkeitsanalyse Musik vor, die sie erstens noch nicht gehört haben und die ihnen zweitens vermutlich gefallen dürfte. Sogar der Bekanntheitsgrad der neu vorgeschlagenen Musiker läßt sich per Schieberegler einstellen, von Mainstream bis zum Independent-Geheimtipp.
Auf die Frage angesprochen, wie Musiker gerechter entlohnt werden könnten, skizzierte Richard Stallman ein System, das realisiert werden könnte, wenn es ein wirklich einfaches, weit verbreitetes Bezahlsystem im Internet gäbe, bei dem man nicht erst umständlich seine Kreditkarten-Details eingeben müsste. Man könnte dann, so Stallman, in die Abspielsoftware einen Knopf integrieren: »Gib dem Musiker, den ich gerade höre, einen Dollar.« Stallman ist davon überzeugt, dass viele einen solchen Knopf auch benutzen würden und die Musiker wahrscheinlich besser leben würden als heute.
Die Musikindustrie ist von solchen Ideen naturgemäß wenig angetan. Sie betrachtet den freien Austausch der Daten über das Netz als durchweg illegal und geht mit großer Wucht dagegen vor. Da die Peer-to-Peer-Netzwerke der zweiten Generation keine zentrale Instanz mehr kennen, die rechtlich belangt werden könnte, und man schlechterdings auch nicht gegen Millionen von Benutzern Prozesse führen kann, verlegt sich die Industrie auf das Gießkannenprinzip. Zufällig ausgewählten Endbenutzern flattern Anzeigen ins Haus — manchmal solchen, die besonders große Mengen von Musik transferieren, manchmal allerdings auch einer schon verstorbenen Rentnerin oder einem strafunmündigen Teenager. Das sorgt bisweilen für Heiterkeit, aber die Industrie zeigt wenig Sinn für Humor. Anfang des Jahres 2006 lasen Besucher, die sich auf den Website des inzwischen geschlossenen Filesharing-Providers Grokster verirrten:
IHRE IP-ADRESSE IST 80.185.167.21 UND WURDE
GESPEICHERT.
Glauben Sie nicht, man könnte Sie nicht
erwischen. Sie sind nicht anonym.[37]
Die Rechnung, durch einige wenige Prozesse ein Exempel zu statuieren, ging freilich nicht auf. Weder schien das Unrechtsbewusstsein der Filesharing-Nutzer zu steigen, noch konnte die außerordentlich geringe Wahrscheinlichkeit, wirklich zu denen zu gehören, die »erwischt« wurden, die Tauschbörsen signifikant entvölkern. Und so scheint die Industrie inzwischen gewillt, den Kampf in ganz andere Dimensionen auszuweiten: Statt einiger Dutzend soll sich die Zahl der eingeleiteten Verfahren inzwischen auf etwa 18.000 in den USA und etwa 5.500 in Europa belaufen.[38] Geht man grob davon aus, dass die Zahl der Filesharing-Nutzer um den Faktor tausend größer ist, dann rückt das die Wahrscheinlichkeit, »erwischt« zu werden, immerhin in den Promillebereich. Zum Vergleich: Das ist etwa zehnmal wahrscheinlicher, als in Deutschland im Verlauf eines Jahres durch einen Verkehrsunfall ums Leben zu kommen.[39]
Drei Szenarien, wie dieser Kampf zwischen den Benutzern und der Musikindustrie ausgeht, sind vorstellbar. Das erste wäre, dass sich der freie Austausch von Musikstücken mithilfe der Strafandrohungen so weit zurückdrängen lässt, dass neue, kostenpflichtige Vertriebsmechanismen sich behaupten können. Zu den bekanntesten dieser neuen Plattformen gehört der Apple iTunes Music Store, viele andere Angebote sind im Aufbau. Die Preise für ein Musikstück auf diesen Sites sind freilich an den existierenden Marktstrukturen orientiert, zum Beispiel 99 Cent pro Titel. Die Künstler werden jedoch weiter nach den existierenden Verträgen bezahlt, bekommen von den 99 Cent also höchstens fünf. Von Sony BMG heißt es zudem, der Konzern würde den Künstlern auch für die Online-Verkäufe eine Pauschale für Lagerhaltung und Transport in Rechnung stellen. Die Band Cheap Trick und die Allman Brothers haben im April 2006 dagegen Klage eingereicht.[40] Das System der »legalen« Downloads scheint die bestehenden Strukturen der Musikindustrie bislang mehr oder weniger zu perpetuieren.
Die zweite Möglichkeit wäre, dass sich die Ressourcen der Industrie im Kampf gegen das Filesharing erschöpfen. Eine Weile lang mag es möglich sein, zehntausende von Prozessen zu führen, aber wenn sich die Benutzer dadurch nicht in großer Zahl vom Filesharing abhalten lassen, dann könnte irgendwann die Macht des Faktischen siegen. Die Situation erinnert an Zeiten der Prohibition: Kein Staat kann es sich langfristig leisten, große Teile seiner Bevölkerung zu kriminalisieren.
Am wahrscheinlichsten ist wohl eine dritte Möglichkeit — dass die Benutzer nämlich, wenn ihnen der Boden unter den Füßen zu heiß wird, zu neuen Techniken greifen, um ihre Aktivitäten zu verbergen. Eine neue, dritte Generation von Filesharing-Systemen befindet sich denn auch bereits in der Entwicklung.
Bislang ist das Filesharing von einer Kultur der Offenheit geprägt: Die Benutzer lassen sich gewissermaßen bereitwillig auf die Festplatten schauen. Sie bleiben in der Regel anonym, denn sie sehen voneinander nur ihre IP-Adressen. Diese Anonymität kann aber durch die Behörden leicht durchbrochen werden, denn Internet-Service-Anbieter sind verpflichtet, auf Verlangen mitzuteilen, wem wann welche IP-Adresse zugeteilt wurde.
Weil sie Anonymität als ein Bürgerrecht betrachten, entwickeln Gruppen wie die Electronic Frontier Foundation darum eigene Anonymisierungsdienste.[41] Ihr Prinzip ist, dass zwei Internet-Rechner nicht mehr direkt miteinander kommunizieren, sondern über eine Reihe von zufällig ausgewählten Zwischenstationen. Beim Weiterleiten von einer Zwischenstation zur nächsten wird die Nachricht jedes Mal neu verschlüsselt, so dass ein einzelner Rechner, der in der Kette durchlaufen wird, weder weiß, was der Inhalt der Nachricht ist, noch, woher sie stammt oder welches ihr Ziel ist. Erst wenn die Nachricht den eigentlichen Empfänger erreicht, wird sie — wiederum automatisch — in Klartext umgewandelt. Niemand, auch keine Ermittlungsbehörde, kann jetzt noch sagen, woher die Nachricht tatsächlich kam, denn sie lässt sich bestenfalls eine Zwischenstation weit zurückverfolgen. Die einzelnen Zwischenstationen sind dabei gewöhnliche Rechner mit Internet-Verbindung, auf denen die Benutzer eine spezielle Software installieren und sie damit dem Anonymisierungsnetz zur Verfügung stellen.
Das Projekt Freenet (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen deutschen Internet-Provider) geht noch einen Schritt weiter.[42] Hier öffnen die Teilnehmer einander nicht mehr den Blick auf die Daten, die sie ohnehin auf ihren Festplatten gespeichert haben, sondern sie stellen dem Freenet-System ein gewisses Speicherkontingent zur Verfügung, das anfangs leer ist. Klinkt sich ein Rechner ins Freenet ein, dann beginnt das System, in diesem Speicherbereich verschlüsselte Dateien oder Teile von Dateien abzulegen. Kein Benutzer weiß, was für Daten sich im Freenet-Bereich seines eigenen Rechners befinden, erst beim Abruf einer Datei wird sie beim Empfänger wieder zusammengesetzt und entschlüsselt. Das System ist so entworfen, dass sich weder nachverfolgen lässt, woher ein Empfänger eine bestimmte Datei bekommen hat, noch, ob ein bestimmter Rechner überhaupt an Freenet teilnimmt.
Bislang eignen sich diese Systeme noch nicht für den breiten Einsatz, und die Behörden sehen sie eher als ein Spielzeug für Experten denn als zu befürchtendes, neues Massenphänomen. Sollte der Strafverfolgungsdruck auf das Filesharing jedoch gleich bleiben oder sogar noch zunehmen, dann könnten sie sich vielleicht schneller entwickeln und verbreiten als erwartet.
Die vielleicht langfristigste Strategie der Musikindustrie besteht darin, die unerwünschte Verbreitung der Inhalte auf technische Weise zu verhindern. Dazu gehören einerseits alle Formen des Kopierschutzes, also Vorkehrungen, die verhindern, dass die Bits von einem Datenträger auf einen anderen übertragen werden können, andererseits das bereits erwähnte Digital Rights Management (DRM), worunter man Verfahren versteht, bei denen ein Inhalt, zum Beispiel ein Musikstück, so markiert wird, dass es nur auf den Geräten desjenigen Benutzers abgespielt werden kann, der dafür bezahlt hat.
Kopiergeschützte CDs lassen sich zum Beispiel herstellen, indem der Hersteller das Datenformat gerade so weit abändert, dass ein gewöhnlicher CD-Spieler die Daten nach wie vor lesen kann, ein Laufwerk in einem Computer (der die Daten in MP3 konvertieren und ins Netz einspeisen könnte) jedoch in Schwierigkeiten kommt. Angesichts der unüberschaubaren Fülle von Laufwerkstypen und Abspielgeräten sind solche methodischen Verletzungen des CD-Standards allerdings eine Gratwanderung für den Hersteller. Häufig beschweren sich die Kunden zu Recht, wenn die rechtmäßig erworbene CD zwar auf der Heimstereoanlage funktioniert, nicht aber im Autoradio oder im PC, der immer mehr zur Multimedia-Abspielstation wird.
Es war der Sony BMG Konzern, der darum einen Schritt tat, der sich zu einem Public-Relations-Desaster auswachsen sollte. Auf äußerlich unscheinbaren Audio-CDs wurde ein Kopierschutz-Programm namens XCP hinzugefügt, das sich automatisch auf dem PC des Kunden installierte, wenn die CD darauf abgespielt wurde (nur Windows-Rechner waren betroffen, GNU/Linux und MacOS waren immun). XCP war das, was man in Fachkreisen einen Rootkit nennt: Ein Programm, das tief in das Betriebssystem des befallenen Rechners eindringt und sich dabei unter anderem selbst unsichtbar macht. Rootkits sind üblicherweise ein Werkzeug, das kriminellen Crackern dazu dient, einen Rechner zu kapern und der eigenen Kontrolle zu unterwerfen, ohne dass der Eigentümer etwas davon bemerkt. Einmal installiert, manipulierte der Sony BMG-Rootkit den Treiber für das CD-Laufwerk so, dass nur noch die Abspielsoftware von Sony BMG auf die Musikdaten zugreifen konnte. Diese Abspielsoftware wiederum erlaubte nur eine begrenzte Anzahl von Kopien der Daten auf andere CDs, und sie unterstützte zum Beispiel auch nicht die Konvertierung in das Format des iPod von Sony-Konkurrent Apple.
Die betreffenden CDs waren bereits mehrere Monate auf dem Markt, als der amerikanische Programmierer Mark Russinovich im Oktober 2005 zufällig den Rootkit entdeckte. Die Nachricht verbreitete sich in den einschlägigen Internet-Foren innerhalb weniger Stunden und löste einen Sturm der Entrüstung aus. Der Konzern wiegelte zunächst ab. Thomas Hesse, der Präsident des entsprechenden Geschäftsbereichs bei Sony BMG, erklärte in einem Radio-Interview: »Ich glaube, die meisten Benutzer wissen gar nicht, was ein Rootkit ist, also warum sollte sie das kümmern?«[43]
Doch die Empörung wurde immer größer, als weitere Einzelheiten bekannt wurden: Der Rootkit hinterließ auf den betroffenen Rechnern eine Sicherheitslücke und konnte überdies, einmal installiert, gar nicht mehr ohne weiteres entfernt werden. Außerdem wurde die Abspielsoftware dabei erwischt, wie sie »nach Hause telefonierte«: Über die Internet-Verbindung des Benutzers nahm sie Kontakt mit einem Website von Sony BMG auf und meldete dorthin, welche CD der Benutzer gerade anhörte. Der Sinn dieses Mechanismus' war offenbar, automatisch Songtexte und Albumcover für die CD herunterzuladen, so dass die Abspielsoftware diese anzeigen konnte. Der Benutzer wurde jedoch nie über die Existenz dieses Mechanismus' informiert, und es gab auch keine Möglichkeit, ihn abzuschalten. Obwohl Sony BMG es hartnäckig bestritt, hätte das Unternehmen damit auch protokollieren können, welcher Benutzer welche CDs auf seinem Rechner abspielte.
Die Welle der Empörung schwappte bis in die Mainstream-Medien, und Sony BMG sah sich schließlich zum Einlenken gezwungen. Ein Programm zum Entfernen des Rootkits wurde angeboten und der Konzern entschuldigte sich öffentlich. Alle betroffenen CDs wurden aus den Regalen zurückgerufen, und Sony BMG verpflichtete sich zum Umtausch bereits verkaufter Titel. Nichtsdestoweniger wurden mehrere Klagen auf Schadensersatz gegen Sony BMG eingereicht.
Eines haben alle beschriebenen Kopierschutz-Verfahren gemein: Sie funktionieren nicht. Das liegt zum einen daran, dass jedes neue Verfahren sogleich der konzentrierten Aufmerksamkeit und bisweilen dem sportlichen Ehrgeiz vieler tausend Hacker ausgesetzt wird und dass es nur einem davon gelingen muss, den Kopierschutz zu umgehen, um die geschützten Inhalte sofort weltweit verfügbar zu machen. Schließlich aber haben alle Verfahren eine prinzipielle und unüberwindliche Schwachstelle, nämlich die, dass der Kunde seine Musik ja auch irgendwann anhören will. Spätestens also wenn sich die Daten, in analoge Schwingungen verwandelt, durch die Kabel auf den Weg zum Lautsprecher machen, kann man sie abfangen und in jedes beliebige freie Format umwandeln.
Den Konzernen ist das nicht verborgen geblieben, und so wird der Kopierschutz zunehmend eher als Indikator für einen Rechtsbruch denn als wirkliche technische Barriere verstanden. Der US-amerikanische Digital Millenium Copyright Act (DMCA) aus dem Jahr 1998 verschärft das Urheberrecht dahingehend, dass nicht mehr nur der illegale Vertrieb geschützter Inhalte strafbar ist, sondern bereits das Umgehen des Kopierschutzes.
Unumgehbar wäre ein Verfahren nur dann, wenn es bereits in der Hardware ansetzen würde. Nur wenn die Öffentlichkeit nicht mehr über universell einsetzbare Computer verfügen würde, also über Geräte, die beliebige Bits von A nach B — vom CD-Laufwerk auf die Festplatte, vom Internet in den Arbeitsspeicher oder vom Prozessor in die Soundkarte — befördern können, ließen sich die Daten wieder einfangen und der Kontrolle durch die Konzerne unterwerfen. Und tatsächlich gibt es entsprechende Ansätze. Der bekannteste von ihnen ist die Trusted Computing Platform Alliance (TCPA), ein Konsortium, in dem sich Microsoft, Sony, IBM, Intel und andere Hersteller zusammengeschlossen haben, um die Architektur eines »vertrauenswürdigen Computers« zu definieren. Vertreter der Freien Software Szene sprechen dagegen verächtlich von treacherous computing, also einem »verräterischen Computer«, dem zwar die Konzerne »vertrauen« können, nicht aber der Benutzer, der ihn erworben hat. Das Herz dieser Architektur ist ein versiegelter Krypto-Chip in jedem Computer, der einen für das jeweilige Gerät eindeutigen, geheimen Schlüssel enthält. Der Hersteller eines Betriebssystems oder der Verkäufer eines Musikstücks kann seine Daten nun so verschlüsseln, dass sie nur von einem ganz bestimmten Computer gelesen werden können — eben dem Computer, der über den entsprechenden, geheimen Schlüssel verfügt. Da der Schlüssel auf einem Mikrochip sitzt, eingegossen in Kunststoff, ist es für den Endbenutzer unmöglich, den eigenen Schlüssel zu erfahren oder an andere weiterzugeben.
Mit einem solchen archimedischen Punkt im System lässt sich der Kopierschutz effektiv und unumgehbar in Hardware realisieren — immer vorausgesetzt, dass alle Anwender einen solchen TCPA-Computer besitzen und dass sie außerdem nicht mehr über Geräte aus der Zeit vor der TCPA-Ära verfügen. Bedenkt man, wie es der Industrie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder möglich war, auch weit verbreitete Technologien vollständig durch andere abzulösen (die Vinylplatte durch die CD, das analoge Fernsehen durch digitales etc.), dann erscheint ein solches Ansinnen keineswegs mehr unrealistisch. Zumal erste Vorboten davon längst in den Regalen sind: So sind die meisten tragbaren MP3-Player mitnichten universelle Abspielgeräte für MP3-Dateien, sondern so konstruiert, dass die Musikstücke nur mithilfe eines herstellereigenen Programms vom PC auf den Player transferiert werden können. Dieses Programm wiederum bestimmt, was der Benutzer darf und was nicht — zum Beispiel können MP3-Dateien zwar auf den Player übertragen, aber nicht wieder vom Player heruntergelesen werden. Beim Apple iPod und der zugehörigen Software iTunes ist das Verfahren noch so einfach, dass es ohne größeren Aufwand in alternativen Programmen nachgebaut werden konnte. Der Sony-Konzern ging mit seinen jüngsten Geräten einen Schritt weiter: Hier muss die Musik vor dem Hochladen auf den Player erst durch Sonys eigene Software (»SonicStage«) verschlüsselt werden, nur dann kann der Player sie abspielen (und die Daten sind umgekehrt, selbst wenn man es schafft, sie vom Player wieder herunterzuladen, für alle anderen Anwendungen wertlos).
Die Freie Software Szene betrachtet diese Entwicklungen mit einiger Besorgnis, aber auch angriffslustig. Man spricht inzwischen, analog zur Freien Software, von »Freier Hardware« und meint damit Geräte, die das tun, was ihr Eigentümer von ihnen verlangt, und nicht etwa derjenige, dessen Daten kurzzeitig durch das Gerät wandern. Es geht, mit anderen Worten, um die Verteidigung des universell einsetzbaren Computers, der beliebige Bits von A nach B bewegen kann.
Eben Moglen, der Rechtsberater der Free Software Foundation, erklärt: »Wir werden in den nächsten Jahren einen kreativen, bisweilen ironischen Dialog mit der unfreien Hardware führen. Wir werden zeigen, dass unfreie Hardware befreit werden kann.«
Auf die Erfolgsaussichten dieses Kampfes angesprochen, gibt sich Moglen gelassen: »Mein Eindruck ist, dass der Enthusiasmus unter den Herstellern, unfreie Hardware zu konstruieren, nicht besonders dauerhaft ist. Er hängt vom Druck der Konsumenten ab: Wir sind die Konsumenten. [...] Es geht nicht so sehr darum, die Hersteller dahin zu bringen, das zu tun, was wir wollen, sondern die Konsumenten dahin zu bringen, das zu verlangen, was sie brauchen.«[44]
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